Zulassungsvoraussetzungen
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Zulassungsvoraussetzungen
1. Die allgemeine Universitätsreife
Diese kann nachgewiesen werden durch- ein österreichisches Reifezeugnis oder ein Zeugnis über die Berufsreifeprüfung
- ein entsprechendes Studienberechtigungszeugnis
- ein ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse gleichwertig ist
- eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
2. Eine einschlägige berufliche Qualifikation (plus Zusatzprüfungen) *
Als berufliche Qualifikation gilt entweder die abgeschlossene Ausbildung in einem fachlich relevanten Lehrberuf oder der Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule. Über die "Einschlägigkeit" wird im Einzelfall im Rahmen des Aufnahmeverfahrens entschieden.
* Zusatzprüfungen:
- Nachweis der Kenntnis der englischen Sprache:
- auf dem Niveau „Lebende Fremdsprachen 2" im Rahmen einer Studienberechtigungsprüfung
oder - ein Zertifikat auf Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens
- Cambridge Certificate „BEC Vantage" bzw. „First Certificate in English" (FCE)
- TOEFL Test (Score 220/83)
- International English Language Testing System (IELTS, academic module, band score 6.0)
- auf dem Niveau „Lebende Fremdsprachen 2" im Rahmen einer Studienberechtigungsprüfung
- Studienberechtigungsprüfung Mathematik auf dem Niveau M1
Diese Kenntnisse können auch - nach erfolgreichem Abschluss des Aufnahmeverfahrens - direkt am Studiengang durch kostenlose Qualifikationsprüfungen nachgewiesen werden.
Darüber hinaus werden Anwendersoftwarekenntnisse im Ausmaß des Europäischen Computerführerscheines (ECDL) sowie die Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt.
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